Postamt, das

[814] Das Postamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt bey dem Postwesen; die Postbedienung. 2) Ein zur Aufsicht und Verwaltung des Postwesens in einem Lande oder in einer großen Stadt niedergesetztes Collegium; da es denn auch Oberpostämter, Hofpostämter u.s.f. gibt. 3) Das Amt und die Würde eines Postmeisters. Daher das Erbpostamt, Hofpostamt, Oberpostamt u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 814.
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