Propstey, die

[848] Die Propstēy, plur. die -en, der der Aufsicht eines Propstes, besonders eines Kirchen-Propstes anvertrauete Bezirk. In einigen Ländern, z.B. in Pommern, wo die Pröpste Präpositi heißen, ist dafür Präpositur üblich. Ingleichen die Wohnung eines Propstes. Bey der Universität Leipzig, wo der Vorgesetzte der der Universität gehörigen Dorfschaften Praepositus heißt, ist die Propstey ein Gericht, welches aus dem Rectore und den Decanis der vier Facultäten bestehet, und welchem die fünf neuen Dorfschaften unterworfen sind. Die Groß-Propstey ist eben daselbst ein anderes Gericht, welches sich über die drey alten Dörfer erstreckt, und allein von dem Praeposito magno und seinen vier Beysitzern abhängt. Daher propsteylich, zu einer Propstey gehörig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 848.
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