Protzen (1)

[849] 1. Protzen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, seinen Unwillen durch ein mürrisches und widerspenstiges[849] Stillschweigen an den Tag legen; trotzen, von welchem Worte es nur in dem Vorschlage verschieden ist. S. Protzig

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 849-850.
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849 | 850
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