Rügegraf, der

[1199] Der Rügegraf, des -en, plur. die -en, eine ehemahlige Benennung eines Grafen, d.i. vorsitzenden Richters, in einem Rügegerichte, besonders so fern darunter ein Landgericht verstanden wurde, da er denn die angebrachten Rügen im Nahmen des Kaisers untersuchte und bestrafte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1199.
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