Rügeordnung, die

[1200] Die Rügeordnung, plur. die -en, in einigen Gegenden, so wohl die Ordnung, nach welcher ein Rügegericht verfährt, als eine Verordnung in Polizeysachen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1200.
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