Rasch, der

[940] Der Rásch, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Quantitäten, die -e, ein leicht und geringes Gewebe aus Wolle, welches locker ist, und besonders von gemeinen Leuten getragen wird. Ob dieses Gewebe ein Zeug oder ein Tuch zu nennen sey, ist unter den Zeug- und Tuchmachern sehr oft gestritten worden, indessen haben an den meisten Orten die ersten Recht behalten. Kronrasch, Krämpelrasch, Tuchrasch oder Walkrasch, Satin-Rasch u.s.f. sind Arten dieses Zeuges.

Anm. Der Nahme dieses Zeuges, welcher im Niederdeutschen Raß, im Franz. Res, im Engl. Rash und im Ital. Rascia lautet, ist von vielen von rasus und dem Franz. raser abgeleitet[940] worden, weil man keine Haare oder Wolle auf demselben siehet. Allein er stammet ohne allen Zweifel von dem Nahmen der Stadt Arras in der Grafschaft Artois her, wo dieser Zeug zuerst verfertiget worden, indem derselbe in den vorigen Jahrhunderten beständig Arras, Arrasch, Harras lautet, woraus Rasch nur verkürzet worden, so wie man aus Hospital Spital, aus Emplostium Pflaster u.s.f. gemacht hat. Geschnittene Hosen mit Arrasch durchzogen, heißt es in der Rostock. Kleiderordnung von 1585 bey dem Frisch, und eben daselbst, in der Nachricht von Nürnberg, vom Jahre 1707: Anno 530 kamen die Arasweber erstlich nach Nürnberg, das Gewebe desselben aber war schon bekannt. Auch im mittlern Lat. ist Arras und Arracium eine Art wollenen Gewebes. Rasch bedeutet also eigentlich ein zur Arras verfertigtes oder erfundenes Gewebe. Da man in dieser Stadt die Niederländischen Tapeten sehr früh zu einer besondern Vollkommenheit brachte, so werden dergleichen mit Figuren gewirkte Zeuge und Tapeten im Ital. noch jetzt Arazzi genannt, und die Atrabaticae vestes, Atrabatica saga, Atrabatici birri, bey dem Pollio, Suidas und andern, sind vermuthlich auch nichts andres, von dem alten Nahmen der Stadt Arras Atrebatum. Ja noch in einigen Oberdeutschen Gegenden werden mit Gold und Silber gewirkte Zeuge und Tapeten Goldrasch und Silberrasch genannt. Im Bremischen ist Raßmerock eine besondere Art Zeuges, welche halb wollen und halb seiden ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 940-941.
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