Rathsfähig

[957] Rathsfähig, -er, -ste, adj. et adv. fähig, ein Mitglied eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, zu werden. Daher die Rathsfähigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 957.
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