Rathsverwandte, der

[959] Der Rathsverwandte, des -n, plur. die -n, ein Mitglied eines Stadtrathes, welchen man an einigen Orten einen Rathsfreund zu nennen pflegt. In engerm Verstande führen nur die Glieder des äußern oder weitern Rathes, so fern dazu an einigen Orten auch Handwerker genommen werden, diese beyden Nahmen, da denn die Glieder des innern oder engern Rathes vorzüglich Rathsherren heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 959.
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