Rechnungskammer, die

[996] Die Rêchnungskammer, die -n, eine Kammer, d.i. ein Collegium solcher Personen, welches über die Einnahmen und Ausgaben gewisser Art Rechnung führet, und auch die Rechenkammer, zuweilen auch nur die Kammer schlechthin genannt wird. Die kaiserlich-königliche Rechnungskammer zu Wien hat einen Präsidenten, verschiedene Hofräthe, Rechenkammerräthe u.s.f. Eben daselbst und in andern Oberdeutschen Gegenden führet sie auch den Nahmen der Raitkammer. S. 1 Reiten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 996.
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