Rechtsgelehrsamkeit, die

[1008] Die Rêchtsgelêhrsamkeit, plur. inus. die Wissenschaft der Rechte, d.i. der Gesetze, die Wissenschaft das Verhältniß der menschlichen Handlungen gegen die Gesetze zu bestimmen; die Rechtswissenschaft, die Rechtslehre, mit einem großen Theils veralteten Ausdrucke die Rechtsgelahrheit, Rechtsgelehrtheit, mit einem Lateinischen Kunstworte die Jurisprudenz, zuweilen auch nur schlechthin das Recht, oder im Plural die Rechte. Sich der Rechtsgelehrsamkeit befleißigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1008.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika