Regnen

[1028] Rêgnen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber in der Gestalt eines unpersönlichen Zeitwortes am üblichsten ist. Es regnet, wenn die in der Luft befindlichen wässerigen Dünste sich in Regen anflösen, in Gestalt des Regens niederfallen. Es hat den ganzen Tag geregnet. Es wird bald regnen. Gott läßt regnen über Gerechte und Ungerechte, Matth. 5, 45. Zu Sodom regnete es Feuer und Schwefel, es fiel Feuer und Schwefel mit dem Regen oder in Gestalt eines Regens vom Himmel. Ich will euch Brot vom Himmel regnen lassen, 2 Mos. 16, 4. Aber einen sehr großen Hagel regnen lassen, Kap. 9, 18, ist ungewöhnlich. In der höhern Schreibart wird es auch häufig in persönlicher Gestalt gebraucht. Ich will den Wolken gebiethen, daß sie nicht auf den Weinberg regnen, Es. 5, 6. Die Wolken regnen Gerechtigkeit, Kap. 45, 8. Ob der Herr gleich Steine und Klüfte vom Himmel regnet, so werden sie uns nicht schaden, Opitz. Es sammelten sich Wolken über ihnen, und fingen an zu regnen, Geßn. Wer heißt die Himmel regnen? Gell. Wo es auch für regnen lassen gebraucht wird, welche alte schon im Isidor und bey dem Notker befindliche Bedeutung im Oberdeutschen noch gangbar ist. Gott regnet, d.i. lässet regnen. Daher das Regnen.

Anm. Schon im Isidor regonon, bey dem Notker und Ottfried regenen, im Angels. renian, im Engl. to rain, im Nieders. gleichfalls regnen. Es ist, wie aus der Ableitungssylbe -nen erhellet, von regen gebildet, welches noch zuweilen in den gemeinen Sprecharten gehöret wird; es wird regen, es hat gereget. Regnen ist entweder das Intensivum von diesem alten regen, oder auch das Factitivum, da denn die eben gedachte Bedeutung, des regnen lassens, die eigentliche seyn würde. Das Zeitwort ahmet, so wie das Hauptwort Regen, den Laut nach, welchen der Regen im Herabfallen macht, und ist in so fern, als es einerley Laut ausdruckt, auch mit dem Zeitworte regen, movere, ein und eben dasselbe Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1028.
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