Rehder, der

[1030] Der Rehder, des -s, plur. ut nom. sing. gleichfalls nur in der Niederdeutschen Schifffahrtssprache, derjenige, welcher ein Schiff entweder ganz oder doch zum Theil ausrüstet, der Schiffsrehder, der Eigenthümer eines Schiffes, der Schiffsherr. Wenn mehrere auf gemeinschaftliche Kosten ein Schiff bauen und ausrüsten, so werden sie Mitrehder oder Schiffsfreunde genannt. In einigen Niederdeutschen Gegenden werden auch die Rathsherren, welche die Einkünfte der Stadt verwalten, z.B. zu Bremen, Rehder genannt. Gleichfalls von dem vorigen rehden, bereiten, ingleichen im Nieders. bezahlen, wie das Schwed. reda.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1030.
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