Reichsschluß, der

[1044] Der Reīchsschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, ein von einem Reiche und dessen Repräsentanten gemeinschaftlich gemachter Schluß. In engerer Bedeutung, ein von den Deutschen Reichsständen auf einem Reichstage gemachter Schluß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1044.
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