Reuig

[1094] Reuig, -er, -ste, adj. et adv. Reue empfindend und an den Tag legend, und in diesem Zustande gegründet. Ein reuiger Sünder. So bald ich will, sollst du reuig wieder zu meinen Füßen liegen.

Und reuig wird er dann, was er versagt, erflehn, Schleg. Ein reuiges Sehnen, Gryph. wo es aber in der im Hochdeutschen ungewöhnlichen weitern Bedeutung für ängstlich, kummervoll, zu stehen scheint. Bey den Schwäbischen Dichtern rüwig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1094.
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