Rippeln

[1128] Rippeln, verb. reg. act. welches das Intensivum, Frequentativum und Diminutivum von dem Nieders. reppen, sich schnell fortbewegen, ist, und eigentlich mehrmahlige kleine Bewegungen machen bedeutet, aber nur im gemeinen Leben, besonders als ein Reciprocum, gebraucht wird. Er darf sich nicht rippeln, nicht rühren, nicht regen. Ich rippelte mich und schüttelte mich, daß der ganze Heuschober übern Haufen fiel, Weiße. Siehe Rebe, Reppen und Trippeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1128.
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