Ritterlich

[1133] Ritterlich, -er, -ste, adj. et adv. einem Ritter, in der engsten Bedeutung, gemäß, in dessen Würde und der ihm eigenen Tapferkeit gegründet. Das ist nicht ritterlich, einem Ritter nicht gemäß. Ritterliche Übungen. Personen ritterlichen Standes, von Adel, besonders von altem Adel. Besonders wird es noch figürlich sehr häufig für tapfer gebraucht, der wesentlichsten Eigenschaft der ehemahligen Ritter. Sie stritten ritterlich, 1 Macc. 6, 31. Er und seine Brüder haben sich ritterlich gehalten, Kap. 14, 26. Es kommt in diesem Verstande schon bey dem Stryker vor. Opitz gebraucht dafür das ungewöhnlichere rittermäßig; dem Tode rittermäßig entgegen gehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1133.
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