Rotzen

[1183] Rotzen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, den Rotz mit einem lauten Geräusche aufziehen; wo es doch, so wie diese Handlung selbst, nur in die niedrige Sprechart gehöret. Entweder von dem vorigen Hauptworte, oder auch als eine eigene Onomatopöie. In einigen gemeinen Sprecharten ist ratzen mit einem eigenthümlichen Geräusche ausspeyen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1183.
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