Ruhig

[1203] Ruhig, -er, -ste, adj. et adv. Ruhe habend, und darin gegründet, in allen Bedeutungen des Abstracti Ruhe, besonders von der Abwesenheit lebhafter, ermüdender Bewegungen und beschwerlicher Empfindungen. Ruhig seyn, stille, aufhören, rauschende, sich und andern beschwerliche Bewegungen zu machen. Ruhig schlafen,[1203] ohne heftige Bewegungen, unangenehme Träume, beschwerliche Sorgen. Ein ruhiges Leben, entfernt von beschwerlichen Geschäften, ingleichen von Streitigkeiten mit andern, von lästigen Sorgen u.s.f. Ein ruhiges Gewissen. Ein ruhiges Alter. Eine Sache ruhig besitzen. Sich ruhig verhalten, andern nicht beschwerlich seyn. Seyn sie ruhig, auch, machen sie sich deßwegen keine Sorgen. Ruhig und gelassen seyn, ohne merkliche Lebhaftigkeit des Gemüthes und der Empfindungen. Wenn wird mein armes Herz wieder ruhig werden? Welchem Baume entsinkt dann das sterbende Laub auf mein ruhiges Grab? Geßn.

Anm. Im Nieders. rauelik, rausam, gerausam, rustig. S. auch Geruhig. Das Nebenwort ruhiglich für ruhig, welches noch in der Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1203-1204.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: