Schöppenbank, die

[1632] Die Schöppenbank, plur. die -bänke, da, wo die Beysitzer eines Gerichtes noch unter dem Nahmen der Schöppen bekannt sind, der Sitz derselben in einem Gerichte. Ehedem auch wohl ein mit Schöppen besetztes Gericht; ein Schöppenstuhl.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1632.
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