Schachtsteuer, die

[1319] Die Schachtsteuer, plur. die -n, eben daselbst, diejenige Steuer, welche dem Eigenthümer eines Schachtes von fremden Gewerken entrichtet wird, wenn sie sich desselben zugleich mit bedienen wollen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1319.
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