Schadlos

[1322] Schadlos, -er, -este, adj. et adv. keinen Schaden leidend, unbeschädigt. So wohl in Ansehung der unverletzten körperlichen Beschaffenheit, wo es in der dichterischen Schreibart zuweilen von Personen und Sachen gebraucht wird. O, vertraun sie mir ihn, ich bring ihn schadlos zurücke, Zachar, ohne Schaden, unbeschädigt.


Wenn er

Die Geisel eurer Treu euch schadlos wieder sendet,

Schleg.


Als auch, und zwar am üblichsten, in der engern Bedeutung des Wortes Schade, so fern dasselbe Verlust an zeitlichem Vermögen bedeutet; wo es doch nur in engerm Verstande und als ein Nebenwort üblich ist, wegen eines erlittenen oder doch möglichen Schadens Ersatz habend, und bekommend. Ich bin noch nicht schadlos, habe noch nicht Ersatz meines Verlustes. Jemanden schadlos halten, ihn vor einem möglichen Verlust sicher stellen; ingleichen, wie entschädigen, ihm seinen Verlust ersetzen. Ingleichen in weiterm Verstande, von dem Ersatze eines jeden Verlustes. Die Vorsicht hält den ehrlichen Mann immer schadlos, und öfters schon voraus, Less. Die Freundschaft, so vortrefflich sie ist, hält uns doch nie wegen der Liebe schadlos, Gell.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1322.
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