Scheißen

[1404] Scheißen, verb. irreg. act. Imperf. ich schíß; Mittelw. geschissen; Imperat. scheiße; den Unrath aus den Därmen in flüssiger Gestalt und mit einem gewissen Schalle von sich geben, welchen dieses Wort nachahmet, und in weiterer Bedeutung, den Überrest von verdauten Speisen durch gewöhnlichen Stuhlgang von sich geben. Es ist nur noch den niedrigsten und ungesittetsten Sprecharten eigen; anständigere haben es wegen der schmutzigen Onomatopöie längst veralten lassen. Eben dieß gilt auch von allen Ableitungen und Zusammensetzungen, z.B. scheißangst und scheißbange, im hohen Grade angst und bange, Scheißer, Scheißerey, Scheißhaus, Scheißmatz, Scheißdreck, Schiß u.s.f. welche daher auch hier keine weitere Stelle verdienen.

Anm. Im Schwabensp. schizzen, im Nieders. schiten, im Schwed. skita, im Engl. to shite, im Franz. chier, welches letztere nach Art der Niedersachsen mit Ausstoßung des t gebildet zu seyn scheinet. Da der Laut, welcher in diesem Worte zum Grunde liegt, mehrern Handlungen eigen ist, so muß man auch schießen, schütten und das Nieders. scheuten, spritzen, als Verwandte ansehen, welche anständigere Handlungen bezeichnen, und daher auch ohne allen Anstoß gebraucht werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1404.
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