Scheuslich

[1433] Scheuslich, oder vielmehr Scheußlich, -er, -ste, adj. et adv. so wohl Scheu, d.i. mit Begierde zur Flucht verbundene Furcht, als auch Abscheu, den höchsten Grad der Abneigung und des Widerwillens einflößend. Scheußlich aussehen, so wohl, daß man davor entfliehen möchte, als auch, so daß man den höchsten Grad des sinnlichen und geistigen Widerwillens dagegen empfindet. Scheußliche Larven erschienen, davon (davor) sie sich entsetzten, Weish. 17, 4. 5 Mos. 25, 2, 3, wird verordnet, einem Verbrecher nicht mehr als vierzig Schläge zu geben, damit dein Bruder nicht scheuslich vor deinen Augen sey, durch seine[1433] verwundete Gestalt nicht Ekel und Abscheu einflöße. Sich scheußlich stellen. Ein scheußliches Verbrechen, ein abscheuliches.

Anm. Im Nieders. schüslik. Es ist von dem veralteten scheuzen, scheußen, welches das Intensivum von scheuen ist, und einen hohen Grad der Scheu empfinden bedeutete. Ihr scheuczete vor Stechen und Turnieren, ihr grauete davor, Hagen bey dem Petz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1433-1434.
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