Schiffamt, das

[1455] Das Schiffamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Ländern, ein Collegium obrigkeitlicher Personen, welchem die Aufsicht über die Schifffahrt anvertrautet ist. So besorget das Ober-Schiffamt in Wien die ganze Schifffahrt auf der Donau. Es ist mit einem adeligen Oberst-Schiffamts-Obersten und einem Amts-Officier besetzt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1455.
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