Schiffs-Officier, der

[1458] Der Schiffs-Officier, des -s, plur. ut nom. sing. ein jeder, welcher auf einem Schiffe zu befehlen hat, ein Amt auf demselben verwaltet, welche denn wieder in Ober- und Unterofficier getheilet[1458] werden. Auf den Kriegsschiffen ist diese Benennung am üblichsten, wo die Generals-Personen auch Flaggen-Officier genannt werden. Schiff-Officier würde überhaupt einen Officier bedeuten, der zu Schiffe oder zur See dienet, und welchen man auch einen See-Officier nennet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1458-1459.
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