Schlägeln

[1493] Schlǟgeln, verb. reg. welches das Iterativum von schlagen ist, und in einer doppelten Gestalt vorkommt. 1. Als ein Activum, von dem Activo schlagen, in welcher Gestalt es doch nur hin und wieder in einigen Fällen, besonders in einigen Zusammensetzungen, vorkommt. So ist bey den Steinschleifern einen Stein ausschlägeln, ihn hohl schleifen, wo es von schlagen, sich im Kreise, in die Tiefe bewegen, gebildet zu seyn scheinet.

2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, hinken, kahm gehen. 1) Eigentlich, in welchem Verstande es noch bey den Jägern üblich ist, wo der Hirsch schlägelt, wenn er mit dem hintern[1493] Schenkel lahm gehet, wenn er schlägellahm geschossen worden. Es stammet hier wohl nicht von dem Hauptworte Schlägel ab, sondern scheinet vielmehr von schlagen, stark wanken, das Iterativum zu seyn, stark hin und her wanken, wackeln. (S. Schläks.) 2) Figürlich, im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart, aus Unvorsichtigkeit oder Unbesonnenheit fehlen, einen groben Fehler begehen; vermuthlich von schlagen, plump hinfallen, so daß schlägeln eigentlich aus Unbesonnenheit mehrmahls fallen bedeuten würde. Auf ähnliche Art sind für schlägeln in diesem Verstande, auch stolpern, pudeln u.s.f. üblich. So auch das Schlägeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1493-1494.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika