Schleichhandel, der

[1515] Der Schleichhandel, des -s, plur. inus. ein heimlicher Handel mit verbothenen, oder verstohlner Weise eingeführten erlaubten Waaren; Nieders. Sluuphandel, von sluppen, schliefen, schlüpfen, schlupfen, auch im Hochdeutschen wohl Schleifhandel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1515.
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