Schlicht

[1528] Schlicht, -er, -ste, adj. et adv. welches mit schlecht in dessen eigentlichen Bedeutungen ein und eben dasselbe Wort ist, eigentlich gerade, eben und figürlich, ungekünstelt bedeutet, aber nur im gemeinen Leben üblich ist, obgleich einige Neuere es ohne Noth in die edlere Schreibart einzuführen versucht haben. Schlichte Haare, im Gegensatze der krausen oder gekräuselten. Eine schlichte Fläche, eine ebene, gerade, glatte. Der schlichte Menschenverstand, der natürliche, durch Schulgelehrsamkeit noch nicht verdorbene Verstand. S. Schlecht, und die folgenden Zusammensetzungen und Ableitungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1528.
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