Schließgeld, das

[1533] Das Schließgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, Geld, welches man für das Schließen bezahlet; doch nur in einigen einzelnen Fällen. Ein Gefangener, welcher seiner Haft entlassen wird, bezahlet dem Schließer oder Stockmeister ein gewisses Schließgeld.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1533-1534.
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