[1534]Schließlich, adv. zum Schlusse, zum Beschlusse; von schließen, beschließen. Im Oberdeutschen ist es auch als ein Beywort gangbar. Sie wurden ohne schließlichen Bescheid fortgeschickt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1534.
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