Schocken (1)

[1617] 1. Schocken, verb. reg. act. et neutr. im letztern Falle mit dem Hülfsworte haben. 1) In Schocke setzen, nach Schocken zählen; als ein Activum. Das Unterholz schocken, im Forstwesen, es zu Reisbündeln schlagen, und diese in Haufen, jeden von 60 Stück setzen. 2) In Schocken ergeben, in der Landwirthschaft. Die Gerste schockt gut, wenn sie viele Körner aus einem Schocke Garben gibt, oder auch, wenn sie viele Schocke Garben gibt. Auf ähnliche Art sagt man auch mandeln, scheffeln u.s.f. 3) In dem zusammen gesetzten beschocken bedeutet es auch mit einer nach Schocken bestimmten Steuer belegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1617.
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