Schrankenlos

[1643] Schrankenlos, -er, -este, adj. et adv. der Schranken beraubt, besonders in der figürlichen Bedeutung dieses Wortes, der Einschränkung beraubt. Der Gottesläugner behält die innere Verbindlichkeit der Naturgesetze bey; er wird also nicht ganz schrankenlos, wenn er sich gleich einbildet, gesetzlos zu werden. So auch die Schrankenlosigkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1643.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: