Schulhalter, der

[1680] Der Schulhalter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Schulhalterinn, eine Person, welche eine niedere Privat-Schule hält, Kinder in ihrer Wohnung im Lesen und Schreiben unterrichtet; zum Unterschiede von einem Schulmeister, welcher einer öffentlichen Trivial-Schule vorgesetzt ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1680.
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