Schutzverwandte, der

[1699] Der Schutzverwandte, des -n, plur. die -n, ein Einwohner eines Ortes, welcher weder Bürger noch Unterthan ist, sondern gegen ein gewisses Schutzgeld unter dem Schutze der Obrigkeit bürgerliche Gewerbe treibet; in einigen Städten Niedersachsens Mitwohner, Beysaß, in einigen Oberdeutschen Städten Pactbürger, weil sie nur unter gewissen Bedingungen Bürger sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1699.
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