Schwibbogen, der

[1748] Der Schwībbogen, oder vielmehr Schwiebbogen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Die gewölbte steinerne Decke eines Raumes, ein Gewölbe, welches doch im Hochdeutschen üblicher ist, wo man unter Schwibbogen am häufigsten die nach einem Bogen geschlossene Öffnung einer Mauer verstehet; ein Bogen. 2) Der mit einem solchen Bogen bedeckte Raum, so wie Gewölbe, ein gewölbtes Zimmer oder Behältniß; eine besonders im Niederdeutschen übliche Bedeutung. Doch pflegt man auch im Hochdeutschen die gewölbten Grabstätten, wo man Verstorbene beysetzt, Schwibbögen zu nennen.

[1748] Anm. Schon bey dem Raban Maurus Suipogun, in Petzens Glossen Suuipogun. Es scheinet von schweben abzustammen, und eigentlich einen schwebenden, d.i. über uns befindlichen, Bogen zu bezeichnen, wie Schwebästrich; oder von schweifen, bogenweise ausschneiden, welches letztere die Gestalt dieses Wortes in andern Sprachen und Mundarten wahrscheinlicher macht. Bey dem Dasypodius heißt ein Schwibbogen Schwielbogen, von Welle, wälzen, Gewölbe; bey dem Serrarius Schmiegebogen, von schmiegen; im Nieders. bey dem Chyträus Schwichbogen, im Schwed. Schvegbåge, von dem Isländ. sueigra, krümmen; in andern Nieders. Gegenden Schwiedbagen, ohne Zweifel aus Einer Quelle mit Wiede. Um die Dehnung der ersten Sylbe nicht zu verfehlen, ist das ie dem bloßen i vorzuziehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1748-1749.
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