Schwindeln

[1752] Schwindeln, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und auf doppelte Art gebraucht wird. 1) Als ein unpersönliches Zeitwort, mit der dritten Endung der Person, den Schwindel bekommen, wo es doch nur in engerer Bedeutung von demjenigen Schwindel gebraucht wird, welcher die heftige Furcht zu stürzen begleitet. Mir schwindelt, ich werde schwindelig, bekomme den Schwindel.


Der Ziege schwindelte vor der zu steilen Höhe.


Diese Höhe, von welcher ich mit Schwindeln hinab blicke, Sonnenf. Aber schwindelnde Pfade, schwindelnde Höhen, auf welchen man leicht den Schwindel bekommt, sind selbst in der Poesie eine zu harte Figur. 2) Als ein persönliches Zeitwort, im figürlichen Verstande des Wortes Schwindel, unbesonnen handeln, besonders unwahrscheinliche, abenteuerliche Entwürfe machen. Er schwindelt. Dergleichen unwahrscheinliche, abenteuerliche Entwürfe man auch wohl Schwindeleyen zu nennen pflegt. So auch das Schwindeln.

Anm. Nieders. swimeln, sweimeln. S. Schwindel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1752-1753.
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