Seeräuber, der

[16] Der Seeräuber, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher zur See raubet, d.i. ohne alle Vollmacht auf der See oder zu Schiffe das Eigenthum anderer mit Gewalt wegnimmt, der Corsar, im Oberd. Meerräuber; zum Unterschiede von einem Kaper, welcher Vollmacht dazu hat. S. auch Seeschäumer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 16.
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