Spünden (1)

[253] 1. Spünden, verb. regul. act. von Spund, die obere Öffnung eines Fasses, den Spund verschließen, oder zumachen. Ein Faß spünden, wofür doch zuspünden üblicher ist. Ingleichen, durch Verstopfung des Spundes einschließen, verwahren. Wenn der Wein gebrauset hat, so lässet man ihn spünden. In weiterer Bedeutung gebraucht man es auch zuweilen von der Verschließung des Bodens eines Fasses, so daß Spund hier jede Öffnung bedeutet. Mehl in Fässer spünden, weil man doch das Mehl nicht durch den Spund in ein Faß zu bringen pflegt. S. Spund.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 253.
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