Spießen (1)

[204] 1. Spießen, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und eine unmittelbare Nachahmung desjenigen Lautes ist, welchen man am häufigsten durch bisten oder pisten ausdruckt. Die Jäger gebrauchen es vornehmlich von dem Laute der Haselhühner, wenn sie sich zusammen rufen, oder zur Begattung locken, wo aber auch pisten üblich ist. Daher das Spießen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 204-205.
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