Stämpeln

[284] Stämpeln, verb. regul. act. mit einem Stämpel, d.i. eingegrabenen Zeichen des Stämpels versehen. So werden manche Arten von Zeugen zum Beweise ihrer Güte von einer obrigkeitlichen Anstalt gestämpelt, welches entweder vermittelst eines mit Farbe aufgedruckten Zeichens des Stämpels geschiehet, oder es wird auch der Stämpel auf ein Stückchen Bley geschlagen, und dieses an den Zeug befestiget. Das zu einem gewissen Behuf bestimmte Schreibpapier, die Spielkarten, die Kalender, öffentliche Zeitungen u.s.f. werden zum Beweise, daß die darauf gelegte Abgabe entrichtet worden, in vielen Ländern gleichfalls gestämpelt. Gestämpeltes Papier oder Stämpelpapier. Im Oberdeutschen stämpfen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 284.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: