Ständisch

[291] Ständisch, adj. & adv. welches nur von Stand, ein Land- oder Reichsstand üblich ist, den Land- oder Reichsständen gehörig, ihnen zukommend. Die ständischen Gerechtsamen, besser, die Gerechtsamen der Stände.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 291.
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