Staatsklugheit, die

[260] Die Staatsklugheit, plur. car. die Fertigkeit, den Zusammenhang der Staatssachen einzusehen, und selbige zur Wohlfahrt des Staates vortheilhaft zu leiten; mit einem Griechischen Kunstworte die Politik. Daher Staatsklug, adj. & adv. diese Klugheit besitzend, ingleichen darin gegründet. Ein staatskluger Mann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.
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