Staatsmann, der

[260] Der Staatsmann, des -es, plur. die -männer. 1. Ein staatskluger Mann, ein Mann, welcher Fertigkeit besitzet, die Verhältnisse eines Staates in ihrem Zusammenhange einzusehen, und zu leiten. 2. Ein Mann, welchem die Geschäfte eines ganzen Staates wirklich anvertraut sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.
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