Stadtkind, das

[270] Das Stadtkind, des -es, plur. die -er, eine aus einer Stadt gebürtige Person; ein nur im gemeinen Leben übliches Wort, daher Gottsched in einer feyerlichen Rede den großen Leibnitz sehr unschicklich Leipzigs berühmtes Stadtkind nannte. In Danzig heißt derjenige, welcher für einen Verschwender erkläret worden, ein Stadtkind, weil er unter der Vormundschaft der Stadt stehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 270.
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