Stadtrath, der

[270] Der Stadtrath, des -es, plur. die -räthe, ein Collectivum, das Raths-Collegium in einer Stadt, das Collegium derjenigen Personen, welche entweder die ganze Regierung einer Stadt, oder doch die Polizey in derselben handhaben; der Magistrat, auch der Rath schlechthin, im Schwabenspiegel die Stadtherren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 270.
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