Stapelbar

[297] Stapelbar, adj. et adv. dem Stapelrechte unterworfen. Stapelbare Waare, welche, bey ihrem Durchgange durch einen Stapelplatz und dessen Bezirk, auf eine gewisse Zeit zum Verkaufe niedergelegt werden müssen; Stapelgüter, Stapelwaaren. Im Oberd. staffelbar.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 297.
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