Steueranschlag, der

[362] Der Steueranschlag, des -es, plur. die -schläge, der Anschlag, nach welchem eine Steuer ausgeschrieben und entrichtet wird, das Verhältniß, nach welchem das Vermögen, das Gewerbe, der Stand u.s.f. der Unterthanen mit einer Steuer belegt wird. S. Steuer 3 (2).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 362.
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