Stollensteuer, die

[400] Die Stollensteuer, plur. die -n, eben daselbst, eine Steuer, welche dem Eigenthümer eines Stollens von den angränzenden Gewerken für die Vortheile gegeben wird, welche ihnen durch den Stollen zufließen; wohin z.B. das Stollenneuntel gehöret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 400.
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