Strandbediente, der

[421] Der Strandbediente, des -n, plur. die -n, in Preußen, obrigkeitliche Bediente, welche die Aufsicht über die Einsammlung des von der See an den Strand geworfenen Bernsteines haben; wohin z.B. die Strandreiter gehören.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 421.
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