Streitbar

[441] Streitbar, -er, -ste, adj. et adv. 1. Von Streit, Kampf, Gefecht, Krieg, Treffen, zum Streite geschickt und geneigt. Ein streitbarer Held. Tausend Mann streitbare Leute, Soldaten. Streitbare Thiere, welche Fertigkeit besitzen mit einander zu kämpfen. Ein streitbares Volk, welches zum Kriege geneigt, und in demselben geschickt ist. Es ist in dieser Bedeutung noch völlig gangbar, obgleich Streit in derselben veraltet ist, dagegen wird es von der Fertigkeit zum Streite mit Worten wenig oder gar nicht gebraucht. 2. * Für streitig dem Streite unterworfen. Die Sache ist noch streitbar. Eine streitbare Sache. Eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche nur in einigen gemeinen Mundarten gangbar ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 441.
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